Interessengemeinschaft
Helma Geschädigter
Wir fangen alle auf, die schier an Helma verzweifeln
Wir fangen alle auf, die schier an Helma verzweifeln
Wie immer an dieser Stelle weisen wir darauf hin, dass es sich bei dem nachfolgenden Text um einen Satirebeitrag handelt.
Auf und davon, könnte man meinen. Karl-Heinz M. nebst Gattin scheint das Weite gesucht zu haben. Untergetaucht. Auf der Flucht. Diverse größere und kleinere Delikte nebst Steuerhinterziehung, die Gattin ist ja einschlägig erfahren in diesem Bereich, wir berichteten darüber, in einer Größenordnung, die selbst Uli Hoeness in einer anderen Liga spielen lässt, haben wohl zu diesem Meilenstein in dem Drama "Helma, die Unverfrorene" geführt. Sachdienliche Hinweise über den Verbleib von Karl-Heinz M. nebst Gattin werden von uns dankend entgegengenommen. Und nicht nur von uns. Tja ... Lange haben wir nichts mehr von uns hören lassen. Die Ermittlungen der Staatsorgane liefen und laufen noch immer in die richtige Richtung und wir hatten uns erst einmal entspannt zurückgelehnt. Beobachtet. Angestoßen hatten wir mehr als genug. Der Insolvenzverwalter macht einen recht ordentlichen Job, soweit wir das beurteilen können. Es gibt erst einmal keinen offensichtlichen Grund, warum wir uns einmischen sollten. Und jetzt diese Satire ...
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Und das spricht für uns.
Und unsere Aktivitäten. Wir werden nicht locker lassen, bis wir alles aufgebracht haben, was zu Schäden für Kunden, Unternehmen und Stakeholder geführt hat. Sehr geehrter Herr Maerzke
Sehr geehrte Frau Maerzke Da uns leider nicht bekannt ist, wo Sie sich gerade aufhalten, wenden wir uns einmal mehr mit einem offenen Brief an Sie. Vielleicht bekommen wir ja dieses Mal eine Reaktion von Ihnen. Schon seit längerem beschäftigen wir uns mit dem Baugebiet Havelmarina in Spandau. Hier insbesondere mit den Häusern Pembabogen 23 und 25. Heute haben wir noch einmal einen Hinweis dazu bekommen und das ist Gelegenheit für uns, die Angelegenheit aktuell aufzugreifen. Die beiden genannten Häuser sind in bester Lage im gesamten Baugebiet. In dem äußersten Bereich des Pembabogens direkt an der Havel, dahinter Wald und noch mehr Havel. Richtig chic. Tolle Ausstattung. Aber einiges verstehen wir nicht so ganz. Diese beiden 5-Familien-Häuser waren wohl nie in den Vertrieb gegangen. Die waren wohl für Sie von vornherein reserviert gewesen. Ist Eigentümerin dieser beiden Immobilien jetzt die AKH Immobilien GmbH? Wir berichteten bereits mehrmals über diese Immobiliengesellschaft, mit der Sie augenscheinlich seit Jahren Ihrer „eigenen“ Helma-Gruppe Konkurrenz machen. Die Vermietung erfolgt nach Information auf der AKH Immobilien GmbH website über DS Immobilienservice, Daniel Stopka (https://www.akh-immobilien.com/immobilien-mieten/berlin/berlin-havelmarina). Gestatten Sie uns an dieser Stelle bitte einen Hinweis für weniger im Thema Stehende: Ihre Gattin war zuvor Frau Stopka und die Tochter Ihrer Gattin, Patricia Stopka, war ehemals Geschäftsführerin der AKH Immobilien GmbH, als diese noch nicht richtig Fahrt aufgenommen hatte. Nun wird das Ruder ja wohl fest in den Händen Ihrer Gattin gehalten. Bei DS findet man aber kein Angebot dazu. Was daran liegen mag, dass auf der AKH-Seite alle Wohnungen als vermietet angegeben sind. Wissen Sie, was uns wundert? Die verlangte Miete wundert uns. In der Lage, bei der Ausstattung und Neubau. Dafür ist die verlangte Miete nach Berliner Verhältnissen sozusagen knapp am sozialen Wohnungsbau vorbei. Das kann unserer Ansicht nach nur rentabel sein, wenn Grundstücks- und Baukosten entsprechend niedrig waren. Waren Grundstücks- und Baukosten entsprechend niedrig? Zu wessen Lasten ging die Differenz in den Anschaffungs- und Herstellungskosten? Zu Lasten von Helma? Über Ihre Antwort würden wir uns sehr freuen! Freundliche Grüße Ihre Interessengemeinschaft Helma Geschädigter Bei der einem überhaupt nicht zum Lachen zumute ist.
Helma Haus darf nach 7 Jahren wegen Einsturzgefahr nicht mehr betreten werden. Das spricht für sich. Ein dreigeschossiges Haus mit zwei Wohnungen. Dabei weist das Haus bereits im Namen puren Genuss auf und sollte Zeit der Freude und Entspannung bringen. Den Gästen, aber vor allem den Eigentümern. In Olpenitz direkt am Schleiufer gelegen. Spätestens seit Sommer 2022 stand die Sanierung der ganzen Häuserreihe am Schleiufer fest. Die Fassaden müssen an allen Häusern runter und der gesamte Aufbau einschließlich Dämmung neu gemacht werden. Wie sich jetzt rausstellt, für mindestens ein Haus wohl zu spät. Tragende Holzelemente unter der maroden Fassade sind schlicht und einfach bereits soweit weggefault, dass keine Standsicherheit mehr gewährleistet ist. Nach nur sieben Jahren. Nix mit Kapitalanlage. Nix mit vererben. Da innerhalb der Gewährleistungsfrist beanstandet, ist das eigentlich ein Gewährleistungsschaden. Eigentlich. Jetzt versenken die Eigentümer Geld. Richtig Geld. Richtig viel Geld. Sie bleiben auf allem sitzen. Die Eigentümer hatten sich das anders vorgestellt. Also, Leute, behaltet bei aller Euphorie, wenn Ihr mit Helma weiterbauen wollt, stets die Sache mit der Gewährleistung im Auge! Lasst Euch nicht alles erzählen, auch nicht vom Insolvenzverwalter. Denn man kann gar nicht so krumm denken, wie das Leben manchmal kommt. Wie immer gilt also: Vorsicht an der Bahnsteigkante! Zum Glück alles nur Satire. Ein Insolvenzverwalter hat nur eine einzige Aufgabe:
Mehrung der Insolvenzmasse, um diese anschließend an die Gläubiger zu verteilen. Dabei hat er vollkommen emotionslos vorzugehen. Stets die Mehrung der Insolvenzmasse fest im Blick. Mit oder ohne Investor. Dabei ist ein Insolvenzverwalter selber Unternehmer. Keine Charity Einrichtung. Sein Honorar steht ihm deshalb am nächsten. Und wie jeder Unternehmer versucht er, seinen eigenen Profit zu mehren. Deswegen wird er die Insolvenz solange am Köcheln halten, wie er Honorar generieren kann. Das kann man ihm noch nicht einmal vorwerfen. So ist unser System. Aber wir als IHG können versuchen, Augenmerk der geschädigten Kunden und Unternehmen nicht nur einseitig auf die Mehrung der Insolvenzmasse zu richten. So wie dem Insolvenzverwalter unter dem Strich natürlich sein Honorar am nächsten ist, so sollte jedem Geschädigten natürlich seine Schadensminimierung am nächsten sein. Und dabei wollen wir unterstützen. Zudem erhebt sich bei Helma die Frage, wie konnte es zu dieser Insolvenz kommen? Ist nur der Markt schuld? Oder ist auch das Management schuld? Welche Rolle spielen die Aufsichtsorgane? Der Aufsichtsratsvorsitzende? Was ist mit der Geschäftstätigkeit der letzten Jahre? Alles sauber gewesen? Und je mehr wir uns mit diesen Fragen beschäftigen, desto mehr fördern wir Ungewöhnliches zutage. In der Folge mit Veröffentlichungen. Und Strafanzeigen. Und den Versuchen, unsere Kommunikationskanäle zu kappen. Denn Geschädigte könnten durch uns auf die Idee kommen, dass ihr Schaden nicht unausweichlich gewesen war. So einfach ist das alles. Es ist unglaublich, welch steigende Angst Helma Verantwortliche in der Zwischenzeit vor uns haben müssen. Zudem sorgen unsere objektivierenden Beiträge zu Helmas vorläufigen Insolvenz und deren Verwalter vermutlich auch nicht für Begeisterungsstürme dort. Jedenfalls wird erneut versucht, uns mundtot zu machen.
Das heißt für uns, wir sind nach wie vor auf der richtigen Spur. Man kann mit uns Helma Geschädigten ganz einfach nicht machen, was man will. Wir werden nicht nachlassen in unseren Bemühungen. Gemeinsam sind wir stark! Ab sofort posten wir auf Facebook unter der Adresse Interessengemeinschaft Helma Geschädigter II und natürlich weiterhin auf dieser website. Hier gibt es auch unsere älteren Beiträge. Wir können uns damit wieder verstärkt unseren ursprünglichen Themen widmen. Als da wären der vermutete Maerzke Clan sowie seine vermutlichen Ziele und Beweggründe, das Management der Helma Unternehmungen der letzten Jahre, das vielleicht ein sehr williger Helfershelfer oder sogar vermuteter Täter sein könnte, und natürlich die Auswirkungen all derer vermuteten Aktivitäten auf Kunden, beauftragte Unternehmen und Stakeholder. Dazu natürlich die Insolvenzen als solche in der vorläufigen Verwaltung und danach sowie in Zukunft auch mögliche Investoren. Es gibt also noch viel zu tun und es bleibt spannend.
Aktuell ist jedenfalls bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in Hildesheim eine weitere Strafanzeige mit Stafantrag eingegangen wegen Verdachts auf gewerbsmäßigen, schweren Betrugs in anders gelagerten Fällen als zuvor. Je raumgreifender wir unaufhaltsam vorstoßen in dieses terra incognita namens Helma, desto mehr finden wir ... Wie immer gibt es bei uns keine Rechtsberatung. Aber für den einen oder anderen clevere Ideen. So auch heute.
Zu den Themen Gewährleistung und Schadensersatzanspruch des Insolvenzverwalters bei Vertragskündigung durch den Bauherrn haben wir schon vieles geschrieben. Bitte einmal bei uns stöbern. Interessant wird es jetzt bei der Überlegung, welche Schadensersatzansprüche des Bauherrn gegen Helma vorliegen können. Hier einige Punkte ohne Anspruch auf Vollständigkeit der Liste:
Die Aussage, dass der Schaden des Bauherrn zur Insolvenztabelle angemeldet werden kann, ist an dieser Stelle geschenkt. Denn das hieße, dass der Bauherr in einigen Jahren praktisch auf seinem Schaden abzüglich vielleicht 5 %, vielleicht 10 % sitzen bleiben würde. Anmeldung zur Insolvenztabelle minimiert de facto nicht wirklich Schaden. Also raus aus dem Vertrag mit Helma, wenn vom Bauherrn gewünscht. Auch dazu haben wir bereits vieles geschrieben. In diesem Zusammenhang fragen sich Bauherren immer wieder:
Zu diesen Fragen nach möglichem Schaden des Bauherrn möchten wir einen Gedanken teilen, den es lohnt, mit seinem Anwalt zu besprechen. Auch wie immer: wenn kein erfahrener Anwalt zur Hand ist, geben wir gerne Adressen von solchen raus. Kein Bauherr wird vom Gesetzgeber gezwungen, widerstandslos Schaden durch Verzug zu akzeptieren. Stichwort Schadensminimierung durch Sicherstellung der Einhaltung des Baufortschritts und des Fertigstellungstermins. Das Prinzip funktioniert so: Nach erfolgter In Verzug Setzung Helmas durch den Bauherrn mittels eines Anwalts kann der Bauherr zur Sicherstellung der vertraglich vereinbarten Termine im Baufortschritt und/oder der Fertigstellung seines Hauses eingreifen, um seinen Schaden zu minimieren. Wie macht er das? Der Anwalt informiert nach Verstreichen gesetzter, vermutlich kurzer Fristen Helma bzw. nach dem 01.06.2024 den Insolvenzverwalter darüber, dass der Bauherr zur Minimierung seines Schadens selbst geeignete Handwerksbetriebe mit den Arbeiten beauftragen wird. Aus Gründen der Gewährleistung am besten die bisher tätig gewordenen Betriebe, sofern die dazu bereit sind. Die Kosten für die Fertigstellung wird der Bauherr von seinen ausstehenden Zahlungen an Helma abziehen. Auch wird er, sollten seine ausstehenden Zahlungen geringer als die veranschlagten Fertigstellungskosten sein, Helma aus der Bürgschaft heraus in Anspruch nehmen. Einen möglichen überschießenden Rest muss der Bauherr zur Insolvenztabelle anmelden. Vorteil: Der Vertrag mit Helma würde nicht gekündigt. Der Bauherr hilft lediglich Helma, ihren Teil des Vertrages einzuhalten. Damit steht auch der Eintragung im Grundbuch nichts im Wege. Die leistenden Betriebe schließen auch keinen „Bauvertrag“ ab, sondern einen „Bausicherungsvertrag“. Handwerksbetriebe, die das machen, können auch bei uns abgefragt werden, sollte der bisher tätige Betrieb nicht weiterarbeiten wollen. Natürlich muss der Anwalt im Einzelfall entscheiden, ob dieser Weg für seinen Bauherrn machbar ist. Unsere Anwälte jedenfalls sehen hier einen prinzipiell möglichen alternativen Weg zur Kündigung des Vertrages mit Helma, wenn der Bauherr keine Lust auf Rechtsstreitigkeiten wegen einer Kündigung hat. Präzedenzfälle gibt es dazu genügend. Also, Leute, aktiv handeln ist aus unserer Sicht immer besser überschaubar als passiv auf das unbekannt dicke Ende zu warten. Wir sind uns nicht sicher, was einen Interessenten an Helma begeistern könnte. Wir sind uns ja nicht einmal sicher, ob ein Investor für Helma Geschädigte anstrebenswert ist. Denn einen share deal hatten wir für uns schon von vornherein als vollkommen unrealistisch abgehakt. Bleibt also nur ein asset deal. Der oder die werden allerdings kommen. Mit Sicherheit.
Im Teaser von Deloitte sieht alles rosarot aus – zugegeben. Aber das ist ja auch der Job für Deloitte. Die Braut anhübschen. Wir sind gespannt, was im eigentlichen Exposé stehen wird. Der Teaser macht sich jedenfalls auf die Jagd nach Investoren für ganz oder teilweise Übernahme. Die Braut wird zum Teil nur dadurch salonfähig gemacht, dass Sachverhalte, die sogar zu Strafanzeigen gegen Helma Verantwortliche geführt haben, einfach nicht erwähnt werden. Oder wenn, dann wirklich arg geschönt sind. Beispiel Vertrieb Der Vertrieb wird als asset of special value hervorgehoben. Insider fragen sich da doch gleich: welcher Vertrieb denn noch? Der übrig gebliebene Bodensatz an Mitarbeitern, der woanders nicht unterkommen konnte oder nach wie vor die Helma Komfortzone nicht verlassen will? Und zusätzlich nimmt jeder gehende Vertriebsmitarbeiter Kunden mit auf seinem nächsten Schritt der Karriereleiter. Tut also doppelt weh, wenn der schlagkräftige Teil des Vertriebs das sinkende Schiff verlassen hat. Als Vergleich für den Vertrieb fällt uns nur eine hohle Nuss ein. Beispiel Mängelbeseitigung Kein Wort im Teaser dazu. Ausgedrückt in Geldeinheiten kann dabei aktuell niemand genauer sagen, was da alles an Aufwendungen lauert. Allein in Olpenitz vermutlich mehr als 30.000.000 Euro. Plus die anderen Resorts. Plus der Massivhausbau. Reden wir von 60.000.000 Euro insgesamt? Oder vielleicht eher von 80.000.000 Euro? Oder sogar von noch mehr? Man weiß es nicht genau … Senken wir an dieser Stelle heute lieber den Vorhang des Schweigens über dieses Thema. Wir werden an anderer Stelle wieder auf dieses menue surprise zurückkommen müssen. Beispiel Netzwerk „Umfangreiches und langjähriges Netzwerk an leistungsfähigen Handwerkern, Nachunternehmern und Partnern“, so der Teaser. Frage von uns: wer aus diesem Netzwerk will denn noch für Helma arbeiten, wenn er nicht seine mit Helma in den Sand gesetzten Euros zuvor zumindest in weiten Teilen bekommt? Wird er aber nicht von einem Investor sehen. Also bleibt für diese Fata Morgana die Frage: welches Netzwerk? Und so weiter im Teaser und so fort. Uns liegt fern, eine Übernahme zu torpedieren. Im Gegenteil. Uns fehlt nur die Fantasie in der Vorstellung, wie bei einem asset deal Helma Geschädigte mit einem blauen Auge davonkommen können … Da bleiben wir lieber auf Kurs und halten an unserer Strategie fest, die Helma Verantwortlichen rechtlich persönlich festzunageln für Schadensersatz. Und wir machen Fortschritte in unseren Bemühungen. Wir werden sie vor Gericht bekommen. Alle Verantwortliche. Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsratsvorsitzenden. Das Vermögen der Schädiger für die Geschädigten. So wird ein Schuh daraus. Wir werden genau hinschauen, welcher Investor wann was übernimmt. Und ob ein Investor da weitermacht, wo Helma aufgehört hat. Sich damit auch zum Schädiger macht. Friede den Geschädigten. Krieg den Schädigern. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat gemeinsam mit dem Vorstandsvorsitzenden der Helma Eigenheimbau AG einen Auftrag platziert für die Erstellung eines Exposés, mit dessen Hilfe Investoren angelockt werden sollen. Für die GmbHs werden weitere Exposés folgen. So weit, so gut.
Viele von uns werden nur die Kosten für derartige Exposés vom Sockel hauen. Hier ist dem Insolvenzverwalter allerdings kein Vorwurf zu machen. Er hat marktübliche Preise akzeptiert. Aus der Insolvenzmasse werden für das Exposé der Helma Eigenheimbau AG schon mal 250.000 Euro bis 350.000 Euro fällig. Für ein chices, in Vierfarbdruck Hochglanz hergestelltes Exposé mit einer digital zu verschickenden Variante. Dieselbe Summe wird für jeweils eine GmbH auf den Tisch gelegt werden müssen. Und nicht zu vergessen, dass abgezockte Mitnahmegeschäft einer internationalen Beraterfirma rechts und links des Wegs. In der Summe wird allein die Beauftragung der Wirtschaftsberatung mit gut 900.000 Euro bis 1.000.000 Euro zu Buche schlagen. Mindestens. Nur wird das leider nichts an einer gegen Null tendierenden Quote für die Gläubiger in etlichen Jahren ändern. Gerne möchten wir auf das 3-Thesen-Memo des vorläufigen Insolvenzverwalters etwas näher eingehen. Leider trägt das Memo weder Datum noch Verfasserkürzel. Und wie immer keine Rechts- oder Steuerberatung von uns. Daher weniger §§ von uns angeführt für mehr Praktikerlösungen. Denn so ganz einfach, wie es in dem Memo rüberkommt, der Insolvenzverwalter darf alles, der Kunde darf ihm nur zustimmen, ist es nun auch wieder nicht. These 1: Die Aussage des Memoverfassers zu der These, dass die Insolvenz geschlossene Verträge nicht bricht, ist sicher korrekt. Auch was dann im Text folgt. Das Wahlrecht, Häuser weiter zu bauen oder nicht, hat der Insolvenzverwalter erst einmal. Fall A Nach Eröffnung der Insolvenz, voraussichtlich 01.06.2024, entscheidet sich der Insolvenzverwalter für Weiterbauen. Warum er das tut? Nur aus einem Grunde. Er verdient an der Fertigstellung die Zahlung des Bauherrn minus verbleibenden Herstellkosten. Er bekommt also alles vom Bauherrn. Satte 100 %. Die Forderungen des Bauherrn gehen dagegen in die Insolvenzforderungen ein. Der Bauherr bekommt also fast nichts am Ende. Vielleicht magere 10 %. Vielleicht noch magere 5 % seiner Forderungen. In 5 Jahren oder so. 1 : 0 für den Insolvenzverwalter. Bei Weiterführung des Bauvorhabens gilt nach Aussage Memo „Der Insolvenzverwalter wäre dann an den Vertrag so, wie er mit der Helma Eigenheimbau AG geschlossen wurde – mit allen rechtlichen oder wirtschaftlichen Nachteilen-, gebunden.“ Klingt gut, ist es aber nicht wirklich. Denn es ist nicht ernsthaft davon auszugehen, dass der Insolvenzverwalter eine Baustelle mit wie auch immer gearteten Nachteilen für die Insolvenzmasse zu Ende bringen wird. Er darf nicht zum Schaden der Insolvenzmasse handeln. Diese Baustellen wird er ablehnen. Für diese Baustellen tritt dann Fall B in Kraft ( siehe weiter unten ). 2 : 0 für den Insolvenzverwalter. Unser Lieblingsthema inzwischen ist die Frage nach der Gewährleistung. Und die damit verbundenen Kosten. Für den Bauherrn haben Kosten der Gewährleistung etwas mit Lotterie zu tun. Gewinner dieser Lotterie können Kosten der Mangelbeseitigung von einer durch Helma vor Insolvenz ausgestellten Bankbürgschaft ganz oder teilweise abdecken. Aber auch hier mit einem Anwalt reden, eine Bankbürgschaft ist keine Bankgarantie. Kein Selbstläufer. Hier müssen die Ansprüche auch erst geltend gemacht werden. Jetzt gibt es aber nicht nur Gewinner in einer Lotterie. Kosten der Mangelbeseitigung ohne Abdeckung durch Helmas Bankbürgschaft und die eine Bankbürgschaft übersteigenden Kosten gehen in die Insolvenzforderungen ein. Vielleicht sind es 5 %, vielleicht 10 %, die dann dabei herausspringen. Wir sagten es bereits. De facto gibt es also keine wirkliche Gewährleistung, wenn der Insolvenzverwalter zu Ende baut. 3 : 0 für den Insolvenzverwalter. Wird Zeit für einen Konter. Natürlich kann der Insolvenzverwalter die Erfüllung der ausgesuchten Verträge von den Bauherren verlangen. Aber verlangen kann man viel. Sämtliche Geschäftspartner von Helma können ein Lied davon singen, was sie bereits alles von Helma berechtigt verlangt, aber nie bekommen haben. Was passiert also, wenn der Bauherr seinerseits den Vertrag mit dem Insolvenzverwalter kündigt? Fall A 1 Für die meisten Betroffenen mit Hilfe eines im Baurecht erfahrenen Anwalts kein Problem. Stichwort Verzug. Verzug in der Leistungserstellung durch Helma. Meistens sogar schon weit vor Insolvenzantrag eingesetzter Verzug. Kurze Frist setzen für Bewegung auf Seite Helma, kurze Nachfrist setzen, Kündigung. So einfach geht das. Bei Bedarf benennen wir gerne Anwälte. Fall A 2 Der Bauherr hat einfach die Nase voll von allem, was mit Helma in Verbindung steht. Er kündigt nicht wirklich berechtigt, will aber absolut nicht mehr. Die Kündigung zieht dann eine Klage des Insolvenzverwalters auf Erfüllung des Vertrages durch den Bauherrn nach sich. Klingt dramatisch, ist aber überschaubar. Im Gegensatz zum Gewährleistungsroulette. Die Erfüllung des Vertrages beim Bauherrn durchzusetzen ist etwas schwierig, wenn das Haus der Fertigstellung durch Dritte entgegenstrebt. Also haben wir es dann mit einer Schadensersatzforderung des Insolvenzverwalters zu tun. Der Schaden des Insolvenzverwalters ist maximal die Differenz aus Verkaufspreis minus Fertigstellungskosten. Dabei müssen alle Kosten vom Insolvenzverwalter sauber belegt und offengelegt werden. Wir können uns das dann gerne mit dem Bauherrn anschauen. Bei den Kalkulationen, die wir bislang von Helma gesehen haben, lagen die meisten Häuser selbst bei gut laufender Baustelle gerade knapp über Projekt break-even. Also für ein Haus geplant war Einnahmen knapp über Ausgaben. Damit gilt in vielen Fällen: Verkaufspreis minus Fertigstellungskosten = Null oder knapp > 0 Wobei im Insolvenzfall die Rechnung ähnlich aussieht: Ausstehende Zahlungen des Bauherrn – restliche Fertigstellungskosten = 0 oder knapp > 0 Ein Deckungsbeitrag von Null Euro. Ein Schaden für den Insolvenzverwalter von Null Euro. Keine Mehrkosten für den Bauherrn. Als Daumenregel gilt jedoch: je höher der Preis, desto höher auch der kalkulierte Deckungsbeitrag und möglicher Schadensersatz. Aber den muss der Insolvenzverwalter erst einmal belegen. 3 : 1 Treffer für die Bauherren. Hinweis: Sollte mit dem Insolvenzverwalter weitergebaut werden, unbedingt je nach Vertragsausgestaltung 5 % oder 10 % der Bausumme einbehalten wegen Gewährleistung. Oder eine entsprechende Bürgschaft fordern und auf den Erhalt der Originalurkunde achten vor letzten Zahlungen. Gerne teilen wir Bürgschaftstexte aus unserer Erfahrungstruhe. 3 : 2 Anschlusstreffer. Weiter im Memo: „Das Wahlrecht hat allein der Insolvenzverwalter, nicht der Vertragspartner ( der Bauherr )“ Das Wahlrecht schon. Aber was nutzt ihm das, wenn der Bauherr zu seinen eigenen Gunsten Pflöcke einschlägt und Tatsachen schafft? 3 : 3 Ausgleich. Fall B Der Insolvenzverwalter teilt dem Bauherrn mit, dass er dessen Haus nicht mehr anfangen zu bauen oder nicht zu Ende bauen wird. Dann wird sich der Insolvenzverwalter nicht mehr um die Baustelle kümmern. Nichts mehr. Nada. Nothing. Ende im Gelände. Die bislang geleisteten Zahlungen kann der Bauherr als Schaden zur Insolvenztabelle anmelden und in besagten vielleicht 5 Jahren so gut wie nichts davon wiederbekommen. 4 : 3 für den Insolvenzverwalter. Hier gilt: Rücksprache mit einem erfahrenen Anwalt, ausstehende Zahlungen an den Insolvenzverwalter sind das verbleibende Budget, um in eigener Regie Schaden minimieren. Im günstigen Fall sogar noch Geld zu sparen. 4 : 4 Ausgleich. These 2: Die Einschätzung dieser These stimmt. „Nach § 323 Absatz 1 BGB kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten, wenn der Auftragnehmer eine fällige Leistung nicht mehr erbringt und der Auftraggeber ihm erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung bestimmt hat.“ Schade, dass im Memo von § 323 BGB nicht auch Satz 2 aufgenommen wurde: § 323 Satz 2: „(2) Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn 1. der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert, - „Ich als Insolvenzverwalter baue Dein Haus nicht fertig.“ - 2. der Schuldner die Leistung bis zu einem im Vertrag bestimmten Termin oder innerhalb einer im Vertrag bestimmten Frist nicht bewirkt, obwohl die termin- oder fristgerechte Leistung nach einer Mitteilung des Gläubigers an den Schuldner vor Vertragsschluss oder auf Grund anderer den Vertragsabschluss begleitenden Umstände für den Gläubiger wesentlich ist, oder - „ich muss aus meiner Mietswohnung raus in mein Haus rein, weil Nachmieter schon den Einzugstermin in meine jetzige Mietswohnung haben“ - 3. im Falle einer nicht vertragsgemäß erbrachten Leistung besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt rechtfertigen.“ -„selbsterklärend“ - 4 : 5 für die Bauherren. These 3: Die Einschätzung der These ist erst einmal richtig. Kein Einspruch. Das bezieht sich allerdings nur auf die Variante des asset deals, also der Übernahme lukrativer Teile von Helma durch Dritte. Der wertlose Rest geht mit Helma unter. Ein Vertrag zwischen Insolvenzverwalter und einem investierenden Vertragspartner gleich welcher Art, darf nicht zu Lasten des Bauherrn als Dritten gehen. Niemand muss einer Übernahme seines konkreten Vertrages durch Dritte zustimmen. Anders sieht es bei einem share deal aus, also der Investor alles mit Stumpf und Stiel übernimmt. Dann bleibt Helma Vertragspartner und kann für angemessen angesehene Handwerker schicken. 5 : 5 Ausgleich für den Insolvenzverwalter. Ihr seht, das Spiel ist recht ausgeglichen. Bauherren sind nicht zur Passivität und Daumendrücken verdonnert. Im Gegenteil. Überlegt, was gut für Euch ist, fragt einen erfahrenen Anwalt und handelt dann. Gerne stehen wir mit unserem Praxisrat und praktischer Tat zur Seite. Es sind nicht alle Trümpfe in der Hand des Insolvenzverwalters. In der Video Konferenz gestern mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter ist uns ein Aspekt so wichtig, dass wir ihn hier noch einmal aufgreifen. Wie immer gilt: wir führen keine Rechtsberatung und keine steuerliche Beratung durch.
Die Aussage war, dass ab dem 01.06.2024 weitergebaut werden soll. Also vermutlich mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Vor allem Rohbauten sollen fertiggestellt werden. Leute, achtet weiterhin auf Eure Interessen und lasst Euch nicht von Euphorie hinreißen, weil weitergebaut werden soll! Behaltet klaren Kopf! Es werden vermutlich die Rohbauten in Angriff genommen, bei denen die noch ausstehenden Zahlungen höher sind als die noch anstehenden Kosten der Fertigstellung. Einfache kaufmännische Rechnung. Der Rest wird dann wohl auf der Strecke bleiben, da der Insolvenzverwalter die Insolvenzmasse zu mehren hat. Punkt. Und nicht aufgrund Anstand und Pflichtgefühl das Haus einer durch Helma an den Rand der Existenz gedrängten Familie zu Ende zu bauen, wenn das zu Lasten der Insolvenzmasse geht. Denn für eine nachgewiesene Minderung der Insolvenzmasse durch seine Entscheidung haftet der Insolvenzverwalter unter Umständen gegenüber der Masse. Was passiert aber, wenn der Insolvenzverwalter zu Ende baut und das Haus an den Kunden vertragsgemäß übergibt? Dazu sind verschiedene Szenarien denkbar. Ein Szenario: Es wird kein Investor für Helma gefunden. Dann ist der Zeitraum der Gewährleistung und Mängelbeseitigung ab Übergabe an den Kunden genau Null. Es gibt keine Gewährleistung. Alle festgestellten Mängel sind dann vom Bauherren auf seine Kosten zu beseitigen. Quasi Anschaffungskosten erhöhend ohne Abschreibungsmöglichkeit. Und das kann schon mal ein richtig teures Vergnügen werden. Muss es nicht, kann es aber. Vielleicht einmal auf einschlägigen websites wie "Bauen mit Helma" in die Runde fragen, wer ein Helma Haus übernommen und echt keinerlei Mängel aufzuweisen hat. Daran denken, auch offensichtlich kleine Mängel gehen schnell in die tausende an Euros. An größeren Mängeln können auch ganze Firmen pleite gehen. Und last, but not least: mit dem Steuerberater reden. Mängel werden von den meisten Finanzämtern als Reparaturen gesehen. Reparaturen können nur im Jahr der Mangelbehebung steuerlich geltend gemacht werden. Dafür gibt es keine mehrjährigen Abschreibungsmöglichkeiten im Normalfall. Ein weiteres Szenario Version 1: Es wird ein Investor für Helma gefunden. Wir haben uns ja bereits darüber ausgelassen, dass ein möglicher Investor an bestimmten werthaltigen Teilen von Helma interessiert sein könnte. Also nur assets übernehmen will. Aktiva. Dann kauft der Investor, was er haben will, der unverkäufliche Rest verbleibt beim Insolvenzverwalter und geht irgendwann mit Abwicklung der Insolvenz unter. Gewährleistungen gehören absolut sicher zu dem beim Insolvenzverwalter verbleibendem "Schrott". Gewährleistung also nicht vorhanden. Der Bauherr bleibt auf allen Kosten sitzen. Wie im ersten Szenario. Ein weiteres Szenario Version 2: Das ist die unwahrscheinlichste Variante. Dann würde nämlich ein Investor shares übernehmen, also die gesellschaftsrechtlichen Anteile an Helma Unternehmen. Und damit unter anderem voll in alle Gewährleistungen einsteigen. Bekannte und noch nicht bekannte Mängel. Und alle Verbindlichkeiten. Samt anhängigen und zukünftigen Gerichtsverfahren. So bekloppt kann kein echter Investor sein, eine black box, ein Fass ohne Boden zu übernehmen. Sollte sich da tatsächlich ein share deal abzeichnen, werden wir uns für den Investor megamäßig interessieren. Wir wiederholen uns, wenn wir sagen Unterschätzt nicht die Kosten selbst für kleinere Mängel. Manche Mängel treten auch erst nach Jahren auf. Nicht umsonst beträgt die Gewährleistungsfrist bis zu 5 Jahre und länger. Holt Euch Rat ein bei einem erfahren Anwalt im Baurecht. Und bei Menschen, denen Ihr einen objektiven Rat zutraut. Entscheidet, was für Euch und Eure Familien gut ist. Denn das zählt. Das kann, muss aber nicht deckungsgleich sein mit den Interessen des Insolvenzverwalters. Mit dem habt Ihr jetzt zu tun für einen zeitlich befristeten Zeitraum, trotz Jahren der Insolvenzverwaltung. Jedenfalls zeitlich überschaubar gemessen an dem Zeitraum, den Ihr in Eurem Haus verbringen wollt. Und vielleicht darüber nachdenken, dass die Bauindustrie aktuell hinter jedem Auftrag her ist wie der Teufel hinter der armen Seele. Vielleicht ist es ja richtig Geld sparend, den jetzigen Vertrag rechtlich einwandfrei zu kündigen und dann einen neuen Vertrag mit dem Investor, wenn er dann kommt, abzuschließen. Oder einem anderen Bauunternehmen. Oder Gewerke einzeln vergeben. Dann klappt das auch wieder mit der Gewährleistung. Und vermutlich einem deutlich besseren Preis. Wir unterstützen gerne bei Preisverhandlungen. Nach wie vor gilt: Vorsicht an der Bahnsteigkante! Lasst Euch nicht hinreißen, wenn jemand sagt "Im Himmel ist Jahrmarkt!" Gleicht alles mit Euren eigenen Interessen ab und entscheidet dann! Vorgestern
Schnell noch einen Nachtrag zu unserer letzten Satire. Da ist uns glatt ein Geschmacksfehler unterlaufen, obwohl wir es besser wissen. Dafür bitten wir um Entschuldigung. Die Protagonisten genossen vorgestern einen sundowner mit Eis im Glas. Also einen Drink. Da müssen wir uns korrigieren. Es gab keine eisbedürftigen Drinks, es gab Rotwein. Japanischen Rotwein. OK, ein Grace Koshu ist jetzt kein Chateau Petrus, aber man kann ihn zur Not trinken. Der Normalsterbliche ohnehin. Also Eis aus dem Glas raus, das Glas gewechselt und leicht bauchige Rotweingläser temperiert und gefüllt zur Hand. Mit dem Rest der Satire liegen wir wohl richtig gut. Gestern Offensichtlich hat sich bislang noch nix geändert bei Helma. Ist das Absicht oder lässige Unfähigkeit? Man weiß es nicht so genau. Was ist passiert? Also, gestern war eine weitere Video Konferenz angesetzt aus der Serie „Der Insolvenzverwalter informiert“. Den Ablauf der Geschehnisse haben viele Teilnehmer oder auch Nichtteilnehmer so erlebt: 15:55 Uhr: Eine Einladungsmail für die Video Konferenz am selben Tag um 19.00 Uhr schneit herein. Mit Anmeldelink. Gültig bis 16:00 Uhr. 16:00 Uhr? 16:00 Uhr! Offensichtlich sind Zielgruppe die Mitarbeiter von Helma. Oder doch nicht? Viele Kunden der FI haben nämlich auch eine Einladung bekommen und weiß Gott wer noch. Aber längst nicht jeder Kunde hat eine bekommen. Vermutlich nicht wirklich selektiert. Oder doch? Man weiß das alles bei Helma einfach nicht. 15:58 Uhr: Blitzschnelle Reaktion der Kunden. Angemeldet! Oder doch nicht? Antwort irgendeines Computers auf den Anmeldelink: „Ihre E-Mal Adresse ist bei uns leider nicht registriert.“ Ähhhh … Ihr habt mir doch gerade eine Mail geschickt? Und mich zum Anmelden aufgefordert. Und jetzt kennt Ihr meine Mailadresse nicht? Ich bin nicht registriert? Nochmal versuchen … 16:00 Uhr: Anmeldeschluss. Der Anmeldelink funktioniert nicht mehr. 5 Minuten Anmeldefenster? Nur die Harten kommen in den Garten. Viele Kunden jedenfalls nicht. 19:00 Uhr: Konferenz Zum Inhalt äußern wir uns noch ausführlich. Blöd ist nur, dass hinter vielleicht einfach nur dumm gelaufenen Aktionen von vielen jahrelang verarhcsten Kunden sofort Absicht gewittert wird. Wir werden an dieser Stelle keine Zitate von Kunden bringen, da uns vielleicht auch Minderjährige lesen. Es wäre also schön, wenn wenigstens diese Basics einer Video Konferenz in der vorläufigen Insolvenz gut laufen würden. Heute Wenn man ganz weit auf unserer website runter scrollt, ziemlich bis zu den Anfängen, da, wo nach dem Umzug der website jetzt alles aussieht wie Fließtext, dann wird man Beiträge finden zum Thema „Statische Mängel an Freya und Stern Häusern“. Oder einfach auf facebook zum 15.11.23 und danach zum 06.12.23 gehen. Auch Freya Häuser im Hafendorf Wandlitz bei Berlin sind von statischen Mängeln betroffen. Die Verantwortlichen bei Helma wissen das bereits spätestens seit Februar 2023. Belege dafür liegen uns vor. Diese statischen Mängel wurden von Helma dann in zwei Rohbauten durch Ertüchtigung behoben. Zwei weitere Rohbauten sollten nicht statisch ertüchtigt werden. Ebenso drei in Nutzung befindliche Freyas. Wir hatten damals auf Helmas Veröffentlichung auf ihrer eigenen website hin, dass unser Beitrag zu statischen Mängeln Unsinn sei und unsere Aussagen keiner Überprüfung standhalten, die Belege zu unserem Beitrag teilweise veröffentlicht. Seitdem haben wir übrigens nie wieder etwas von Helma auf unsere Beiträge hin gehört oder gelesen. Warum wärmen wir das jetzt wieder auf? Weil Helma Ferienimmobilien GmbH es tatsächlich geschafft hat, ein real existierendes Freya Haus samt allen Mängeln am 27.10.2023 zu verkaufen. An eine Familie. Kein Sterbenswort von statischen Mängeln an dem Haus. Nichts. Aufklärungspflicht? Das Haus steht doch noch mindestens 20 Jahre. Eine Äußerung des technischen Leiters der Helma FI, die dem Kunden Verwunderung ins Gesicht trieb. Ähhh … mindestens noch 20 Jahre? Was sollte das denn heißen? Individuell ausgeprägter Humor des technischen Leiters der Helma FI? In der Woche nach Ostern geht eine weitere Strafanzeige mit Strafantrag an die zuständige Staatsanwaltschaft in Hildesheim raus. Wissentlich wurden unserer Kenntnis nach erhebliche Mängel an der Sache verschwiegen und damit in das Vermögen des Käufers eingegriffen. So etwas nennt der Fachmann gerne Betrug. Strafrechtlich relevant. Vor allem im Kontext von Helmas Geldnot im Herbst 2023. Für die Verantwortlichen bei Helma noch einmal zum Nachlesen: Strafgesetzbuch (StGB) § 263 Betrug (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. (3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat, 2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen, … Beide sitzen entspannt auf der von Glas umgebenen Terrasse des Hauses und bewundern den farbenprächtigen Untergang der Sonne im Land der aufgehenden Sonne. Nur leises Klirren des Eises im Glas verrät, wenn einer von beiden an seinem sundowner nippt, während der Himmel von einem leichten Orange in unterschiedlichen Facetten zu einem gleichmäßig tiefen Rubinrot übergeht. Nein, mehr in ein tiefes Blutrot beim Schwinden des letzten Tageslichts. Die ersten Sterne schicken ihr flackerndes Licht zur Erde. Er bemüht sich vergeblich, bei einem weiteren Schluck aus seinem Glas Sternbilder zu erkennen.
„Das haben wir uns verdient“, befindet sie. „Meinst Du wirklich?“ Seine angedeuteten Zweifel ärgern sie. Es war nicht leicht gewesen, ihn immer bei der Stange zu halten. „Natürlich.“ Sie lässt ihre Gedanken zurückwandern. In eine Zeit, als sie am anderen Ende des Globus waren. Wobei es egal war, in welche Richtung man von hier aus um die Erde fliegen würde, New York liegt schon ziemlich gegenüber. Richtung Osten hätte den Vorteil, dass man gegen die Erdrotation fliegen würde und damit schneller am Ziel wäre. Oder war es doch anders herum? Sie wusste es nicht mehr genau. Lächelnd nahm sie noch einen Schluck und spürte der erfrischenden Kühle tief in ihrem schlanken Hals nach. Er denkt an Zuhause. Da geht gerade eine Welt unter, die einmal seine war. Die meisten wird es eine richtige Menge Geld kosten. Eine richtige Menge. Nur er und seine Gattin verdienen richtig, richtig viel Geld daran. OK, räumte er sich ein, das ganze Geld ist vielleicht nicht verdient. Aber es ist bekommen und weggebunkert. Und es wird noch viel mehr Geld werden. Viele Familien hingegen werden total verzweifelt sein am Rande des Ruins. Firmen werden mit Sicherheit auch in Bedrängnis gebracht. Vielleicht sogar in die Pleite getrieben. Und die Aktionäre, die ihm vertraut hatten? Schnell verdrängte er diesen Gedanken wieder. War das alles wirklich richtig, was da in den letzten Jahren gelaufen ist? Was er und sie vom Zaun gebrochen haben? Derselbe Tag. Dieselbe Stunde. Dieselbe Minute. Der Insolvenzverwalter daheim lehnt sich zufrieden zurück. Er schaut auf die Uhr. 10:00 Uhr. Das wird noch stressig heute, aber mit Helma wird er einen dicken Fisch an Land ziehen. Das entschädigt den Stress mehr als großzügig. Und sein Büro in Hannover wird endlich an seinem schärfsten internen Konkurrenten in Hamburg vorbeiziehen. Geht doch. Die Scheibe der Sonne ist in diesem tiefen Blutrot nahezu vollständig hinter dem Horizont verschwunden. Sie sieht ihn an. „Wir haben alles richtig gemacht, glaube mir.“ „Vermutlich hast Du Recht.“ Er macht eine Pause. „Planen und im Hintergrund jonglieren ist das eine. Aber diesen point of no return tatsächlich jetzt zu erleben, ist das andere.“ „Den point of no return haben wir schon lange hinter uns gelassen, mein Lieber. Damals, als wir den Wald von der FI teuer kaufen und dann von der FI an uns selbst billig verscherbeln ließen. Oder die Grundstücke in Olpenitz. Vor allem das Apartmenthaus. Jetzt ist nur unser wichtigster Schritt für alle sichtbar geworden mit der Pleite. Aber wer will uns was können?“ Eis klirrt leise in der Gesprächspause. „Vielleicht der Insolvenzverwalter. Oder, Stichworte FI und Apartmenthaus, es kommt was bei all den Strafanzeigen raus, die diese Interessengemeinschaft Helma Geschädigter gestellt hat. Und alles wegen eines dämlichen Bibers da bei Berlin und diesem Fußwegs zum Strand. Wir müssen auch mal den Hals vollkriegen, meine Liebe.“ Sie stöhnt leise auf. „Das Du mich ausgerechnet an diese Idioten erinnern musst.“ „Der Insolvenzverwalter wird irgendwann Ruhe geben. Das wird dauern, aber irgendwann ist wieder Ruhe im Bau. Aber diese Interessengemeinschaft wird nicht lockerlassen, bis sie an unser Geld kommen, um es mit in den Strudel zuhause zu reißen.“ Derselbe Tag. Dieselbe Stunde. Dieselbe Minute. Der Verfasser dieser Zeilen denkt sich, wie Recht er doch hat. Wir werden uns unsere berechtigten Forderungen holen. Euro für Euro. Sie schnauft verächtlich. „Niemand kommt an unser Geld. Sonst hätte sich das ganze all die Jahre lang ja nicht gelohnt.“ „Na, hoffentlich hast Du Recht.“ Sie erhebt sich elegant von ihrem Stuhl, nicht ohne ihm einen tiefen Einblick zu gönnen. „Möchtest Du auch noch einen Drink, Schatz?“ Gestern hat sich wohl herausgestellt, dass der vorläufige Insolvenzverwalter der Helma Gruppe keinen einzigen Vertrag mit Kunden freiwillig hergeben wird. Im Gegenteil. Es wird die Solidarität der Kunden mit der vorläufig insolventen Helma Gruppe eingefordert. Damit ein Investor auf Basis möglichst vieler Verträge gefunden werden kann. Um weiterzumachen.
Man muss sich einmal vor Augen führen, dass über Jahre und Jahre hinweg Helmas Management und dessen Mitarbeiter die Kunden und Auftragnehmer knapp an deren Arhcs vorbeigingen. Zweispurig. Vor allem in Gewährleistungsfragen. Und beim Bezahlen berechtigter Forderungen. Und jetzt wird die Solidarität der Bauherren eingefordert? Wofür denn? Um so weiterzumachen? Möge das Schicksal seinen Daumen dazwischen halten! Insolvenzverwalter sind eine eigene Spezie. Bitte nicht falsch verstehen, ihr Dasein ist notwendig. Und wir wollen einmal davon ausgehen, dass Herr Sack einer der besseren seiner Spezie ist. Aber vermutlich wird es auch im Fall Helma ablaufen wie so oft. 1. Akt des Dramas: Die Führung des Unternehmens weiß nicht mehr weiter. Im vorliegenden Fall sind wir nach wie vor fest davon überzeugt, dass dieser Punkt der Unternehmenshistorie bei Helma bewusst herbeigeführt wurde. Oder zumindest billigend bis begrüßend in Kauf genommen wurde. Die Konsequenz aus der Ausweglosigkeit der Situation als das über Bord werfen von Ballast empfinden. Um endlich aus Helmas Schatten heraus durchstarten zu können. 2. Akt des Dramas: Ein vorläufiger Insolvenzverwalter wird bestellt. Messiasgleich kommt dieser als potentieller Heilsbringer herangeschwebt. Mit der verkündeten Absicht zu retten, was noch zu retten ist. Das Unternehmen fortführen. Arbeitsplätze retten. Kunden die Hand auflegen. Gläubiger beruhigen. Ziel des vorläufigen Insolvenzverwalters ist die Insolvenzverwaltung. Davon lebt er. Vorläufige Insolvenz ist also so etwas wie Akquise für ihn. Und er wird alles dran setzen, dass ihm bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens möglichst viele folgen werden. 3. Akt des Dramas: Die Akquise ist gut gelaufen. Das Gericht eröffnet das Insolvenzverfahren. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zum Insolvenzverwalter ernannt und lässt an seiner Bürotür im Haus Helma das 'vorläufig' entfernen. Jetzt ist er Herrscher aller Reussen. Jetzt wird verkauft, geklagt, natürlich über eine eigene oder zumindest verbundene Kanzlei, was das Zeug hält. Aktivitäten werden entfaltet, die Mehrung der Insolvenzmasse fest im Blick. Wer wird aus der Insolvenzmasse sofort bedient? Richtig. Der Insolvenzverwalter. Fair wäre es, wenn er sein durchaus berechtigtes Honorar ebenfalls aus einer der Quote zugrunde liegenden Insolvenzmasse beziehen würde. Dann hätten alle dasselbe Ziel. Eine möglichst große Insolvenzmasse zur Verteilung an alle. Jetzt wird er die Insolvenz solange am Kochen und Köcheln halten, wie sein Honorar und das der Anwälte gesichert ist. Im Fall Helma kann das über Jahre gehen. Und wenn sich die Insolvenz nicht mehr für den Verwalter lohnt, dann wird der Schlussstrich gezogen. Eine Quote wird berechnet. Vielleicht 5 %. Vielleicht 10 %. Tja, mehr ist leider nicht mehr drin nach all dem Klagen und Verwalten. Und dafür wird die Solidarität der Bauherren eingefordert? Jeder Bauherr ist sich selbst der nächste. Also, Bauherren, schaut in Eure Verträge. Fragt Eure Anwälte. Wie kommt Ihr aus den Verträgen raus? Im Zweifel uns einfach ansprechen. Oder, da wir keine Rechtsberatung durchführen, unsere Anwälte. Warum das jetzt wichtig für den einzelnen Bauherren ist? Angenommen, der Insolvenzverwalter findet wirklich einen Investor. Vor Ablauf von mehreren Monaten kaum denkbar. Auch wenn Deloitte bereits eine Art Exposé in der Mache hat. Aber glaubt denn jemand ernsthaft, dass der Investor in einem share deal alles mit Stumpf und Stil übernehmen wird? So bescheuert können noch nicht einmal Geldwäscher sein. Wahrscheinlicher ist ein asset deal. Der Investor kauft aus der Insolvenzmasse heraus, was er haben möchte. Die rechtliche Einheit Helma als AG oder GmbH wird mit dem nicht zu verscherbelnden Rest untergehen. Aus. Basta. Was heißt das für den Bauherren? Erst einmal wird nicht weitergebaut werden. Wenn, dann vermutlich auf den Baustellen, wo vor Ablauf der vorläufigen insolvenzanordnung Kasse gemacht werden kann. Also alles, was kurz vor der Fertigstellung steht. Alle anderen werden vermutlich warten müssen. Und warten. Und warten. Bis vielleicht ein asset deal Investor gefunden ist. Oder auch nicht. Dann war sogar die Warterei auch noch umsonst und hat nur den Bauherren weiteres gutes Geld gekostet. Und was heißt das noch für den Bauherren? Damit läuft jeder Bauherr, der jetzt Helma die Stange hält, Gefahr, später ohne Gewährleistung für sein Haus auskommen zu müssen. Mängel erhöhen dann sozusagen die Anschaffungskosten für das Haus. Und das kann teuer werden. An Kosten für Baumängel geht auch schon mal eine AG pleite. Ganz zu schweigen von Max Mustermann. Und wenn der Bauherr seinen Vertrag gekündigt hat, was übrigens hindert ihn, dann einen neuen Vertrag mit dem gesuchten Helma Investor abzuschließen? Soll sich der Insolvenzverwalter einmal tüchtig ins Zeug legen, wenn er seine zu Markte zu tragende Braut anhübschen will, indem er möglichst viele "Neukunden" aus dem Altbestand wirbt. Nur haben sich dann die Vorzeichen geändert. Der Kunde sagt nun, was er in seinem Vertrag erwartet. Und wie der Vertrag ausgestaltet sein soll. Leute, wie immer gilt: Vorsicht an der Bahnsteigkante! Denkt darüber nach, was für Euch und Eure Familien das beste ist. Und holt Euch juristischen Rat. Oder sprecht uns an. Heute sind wir gefragt worden, ob wir von einem Zusammenschluss der Käufer im Poseidon/Olpenitz wüssten. Zugegeben wissen wir das nicht. Vielleicht kann jemand hier kurz posten, ob es so eine Kräftebündelung gibt. Wenn nicht, dann sind wir gerne bereit, einen solchen Zusammenschluss der Poseidonkäufer zu organisieren.
Bei der Gelegenheit, häufig werden wir gefragt, ob es schon Sammelklagen in bestimmten Bereichen geben würde, denen man sich anschließen kann. Die Antwort ist immer "nein". Der Grund dafür ist recht einfach. In Deutschland sind Sammelklagen nach US Vorbild nicht möglich. Aber was geht, sind gemeinschaftliche Klagen. Zum Beispiel einer Wohnungseigentümergemeinschaft WEG. Dabei können in vielen Fällen auch Individualklagen der WEG Mitglieder von demselben Anwalt gleich mit erledigt werden. Und wo wir schon beim Thema Fragen sind. Weiß eigentlich jemand, wo sich Herr Maerzke nebst Gattin gerade aufhält? Angeblich noch immer in Fernost. Das ist aber kaum zu glauben, wenn daheim derart Feuer im Dachstuhl hellauf lodert. Gerne würden wir ihm Platz auf unserer website zur Verfügung stellen, die Entwicklung der Dinge in den letzten Jahren bis zum Höhepunkt der Insolvenz aus seiner Sicht zu schildern. Wir können gerne auch das Video einer Entschuldigung bei allen Betroffenen einstellen. Oder was auch immer Mitteilsames Herrn Maerzke einfällt. Wir sind da sehr flexibel. Vermutlich jeder Bauherr, den Helma gerade auf einem halbfertigen Bau sitzen lässt und jeder Hauseigentümer, den Helma gerade mit unglaublichen Baumängeln im Regen stehen lässt, hat ein Schreiben von Frau Sander und Herrn Sack erhalten.
Für die nicht so Eingeweihten: Frau Sander ist trotz Abberufung unter abenteuerlichen Umständen als Vorstandsvorsitzende der Helma Eigenheimbau AG offensichtlich noch immer Geschäftsführerin der Helma Ferienimmobilien GmbH, Herr Sack ist Insolvenzverwalter. Die Passagen des Schreibens, die dem interessierten Leser förmlich im Halse stecken bleiben, haben wir einmal gekennzeichnet. Denn das klingt fast so, als ob aus dem Saulus der Helma'schen Vergangenheit plötzlich ein Paulus in der Helma'schen Insolvenz geworden ist. Hier fallen plötzlich Aussagen wie "zeitnahe Informationen" oder "den Kontakt zu Helma suchen". Gar sollen "im Interesse aller Beteiligten felxible Lösungen gesucht werden". Man glaubt seinen Augen kaum. Jetzt soll plötzlich passieren, was fast jeder Bauherr und jeder mängelgeplagte Eigentümer in den letzten Jahren und Jahren bereits völlig frustriert aufgegeben hat zu erreichen, gescheitert an Helmas Strategie, alles auf die laaaaaaaaaange Bank zu schieben. Oder gar nicht zu reagieren. Sich tot zu stellen. Aber dann lesen wir auch, warum dieser angebliche Sinneswandel bei Helma eingetreten sein sollte. Doch kein Paulus geworden. Schade. Denn sollte die Sanierung nämlich nicht funktionieren, bist Du, Kunde, schuld. Du als Kunde musst die Geschäftsbeziehung aufrecht erhalten, damit die Sanierung des Unternehmens klappen könnte. Du, Kunde, musst also mit Deinem bisherigen Geld, und notfalls mit noch mehr von Deinem Geld, Helma die Stange halten, damit vielleicht etwas saniert werden kann. Vielleicht. Ausgang ungewiss. Aber Kunden verlieren Geld. So oder so. Das ist gewiss. Solltest also Du, Kunde, Deinen Vertrag mit Helma berechtigt kündigen, dann bist Du schuld an Helmas Untergang wegen der von Dir verursachten Unmöglichkeit der Sanierung. Jetzt weißt Du als Kunde Bescheid. Eine Anmerkung verdient auch der Hinweis, dass die bislang bekannten Mitarbeiter auch weiterhin im Unternehmen zur Verfügung stehen. Hat sich bei Helma denn noch nicht herumgesprochen, dass ein großer Teil der bislang bekannten Mitarbeiter bereits das Weite gesucht hat oder auf dem Absprung ist? Und dann kommen wir zu dem eigentlichen Zweck dieses Schreibens, den gerichtlichen Anhang und, vor allem, die neue Bankverbindung des Insolvenzverwalters. Das ist auch absolut in Ordnung so. Denn das Helma Management hat über alle Hierarchieebenen hinweg in der Vergangenheit bereits eindrucksvoll bewiesen, dass es mit Geld nicht umgehen kann. Dann lassen wir unsere Hoffnungen lieber auf dem Insolvenzverwalter ruhen. Fazit: Die Verantwortung für eine mögliche Sanierung wird dem Kunden zugeschustert. Und der Kunde soll auf Helma zukommen. Da fragen wir uns doch: Geht's noch? Wie wäre es, wenn Helma einmal zur Abwechslung von sich aus auf den Kunden zugeht? Gerade jetzt? Nur ein einziges Mal? Nur dieses Mal? Nichts davon am Horizont zu sehen. Einmal mehr schade. Wieder eine Chance vertan, Kunden zurückzugewinnen ... Und noch ein Wort zu der Geschäftsführerin. Wieso hat man sie so ungewöhnlich abberufen aus dem Vorstand der AG, sie aber als Geschäftsführerin der GmbH belassen? Zeitnot? Nicht zu Ende gedacht? Man weiß es nicht ... Wie stets an dieser Stelle der Hinweis, dass wir als IHG keine Rechtsberatung durchführen.
Mit die häufigste Frage: "Kann ich meine Bürgschaft, die ich von Helma bekommen habe, nicht einfach einlösen?" Antwort: In die Bürgschaft schauen. Der Text gibt Aufschluss, ob der Bautestand Helmas Bürgschaft quasi erledigt hat oder ob weiterhin Anspruch besteht. Am besten uns einmal Bautenstand und den Wortlaut der Bürgschaft zuschicken, wir geben das dann an unsere Juristen weiter. Ebenfalls häufige Frage: "Wenn ich meinen Vertrag mit Helma bzw. dem Insolvenzverwalter kündige, dann gehen doch meine Ansprüche, die ich noch an Helma habe, verloren. Oder?" Antwort: Jegliche Ansprüche an Helma sollten zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Unsere Schätzung ist, dass frühestens in 3 bis 5 Jahren, vermutlich sogar erst Jahre später, eine Quote 1 : 10 im besten Fall herauskommt. Oder anders formuliert: Ansprüche an Helma sind so gut wie verloren. Eine Kündigung bringt insofern keine wirklichen Nachteile. Und ebenfalls häufige Frage: "Wenn Helma weiterbaut, wer übernimmt dann die Gewährleistung?" Antwort: Die Gewährleistung verbleibt bei Helma. Der kann man leider nur nicht mehr in die Tasche greifen und Aufwendungen für Gewährleistung wird der Insolvenzverwalter nicht übernehmen. Eine fortgeführte Helma würde das, zeichnet sich für unser Ermessen aber weit und breit nicht am Horizont ab. Wer also beim Thema Gewährleistung nicht im Regen stehen will, sollte mit den Unternehmen und Handwerkern, die bislang am Haus gebaut haben, weitermachen. Wie genau das zu regeln ist, kann nur im Einzelfall entschieden werden. Also ruhig uns ansprechen. Und noch eine häufige Frage: "Kann ich mein Haus im Rohbau nicht einfach von Helma übernehmen?" Antwort ( sorry, klingt ein bisschen wie Radio Eriwan ): Im Prinzig ja. Helma ist vermutlich auf Monate, wenn nicht Jahre hinweg identisch mit dem Insolvenzverwalter. Wenn der Bauherr nicht einseitig juristisch korrekt kündigt, muss der Insolvenzverwalter der Übernahme zustimmen. Dazu sollte der Bautenstand abgeglichen werden mit den bisher geflossenen Zahlungen an Helma. Entspricht der Wert des Bautenstandes in etwa den geflossenen Zahlungen, dann sind die Chancen nicht schlecht, wenn man den Insolvenzverwalter anruft und ihm das Geschäft vorschlägt. Sind juristisch korrekt mehr Zahlungen an Helma geflossen als der Bautenstand hergibt, dann sind die Chancen auf ein solches Geschäft mit dem Insolvenzverwalter nochmal besser. Aber Vorsicht: In diesem Fall können auf den Bauherrn erneute Kosten für die Fertigstellung zukommen, die bereits an Helma gezahlt wurden. Auch wenn es keine Gegenleistungen mehr dafür gibt. Das Geld für Doppeltzahlung einiger Leistungen wäre dann wohl verloren. Anmerkung: Sollten höhere Zahlungen nach Aufforderung durch Helma geleistet worden sein als der Wert des vertraglich zugesicherten Bautenstandes zu diesem Zeitpunkt es hergibt, dann bitte Info an uns. Ist der Bautenstand höher im Wert als die bislang an Helma geflossenen Zahlungen, dann bedarf es sicher einer intensiveren Vorbereitung des Gesprächs mit dem Insolvenzverwalter. Denn in diesem Fall könnte der Insolvenzverwalter den Ausgleich der noch nicht bezahlten Leistungen an Helma verlangen. Das Ergebnis wäre reine Verhandlungssache. Und wie immer gilt: Bei Fragen uns einfach fragen. Wir haben bereits darauf hingewiesen, dass wir keine Versicherung sind. Daher funktioniert unsere Möglichkeit, von Ansprüchen Helmas freizustellen bei Kündigung durch den Bauherrn, auch auf einem anderen Weg.
Wir können jetzt Bauherren für Holzhäuser und für Massivhäuser bei eigener Kündigung von Ansprüchen Helmas freistellen. Meistens ist Grundlage zur Kündigung eines Vertrages Verzug seitens Helma oder unkorrekte Abrechnung von Bautenständen zu Lasten des Bauherrn. Auf letzteres ist bislang in allen Fällen von uns mit Strafanzeige und Strafantrag reagiert worden. 3 Schritte sind für eine Freistellung von Regressansprüchen notwendig: 1. Schritt: der Bauherr lässt sich bei uns listen. Das ist formlos, geht per E-Mail und kostet nichts. Wir brauchen nur Name und Anschrift des Bauherrn, Haustyp mit Kaufpreis, Anarbeitungsgrad des Hauses und Anschrift der Baustelle. Ein paar Bilder wären chic, sind aber kein Muss. Von uns gibt es natürlich eine Projektnummer und die Kontaktdaten einer unserer Anwälte, der für dieses Bauvorhaben in Zukunft Ansprechpartner des Anwalts des Bauherren ist. 2. Schritt: der Bauherr nimmt sich eben einen besagten im Baurecht erfahrenen Anwalt seiner Wahl zur Seite. Ist eine Bauherrenversicherung abgeschlossen? Dann fällt unter Umständen eine Selbstbeteiligung an. Mehr vermutlich nicht. Ist keine Bauherrenversicherung abgeschlossen? Dann mit dem Anwalt vorab über die Gebühren sprechen. Ist kein Anwalt bekannt, dann helfen wir gerne auch da weiter. Der Anwalt des Bauherrn nimmt vor Aussprechen der Kündigung an Helma bzw. den Insolvenzverwalter mit dem von uns benannten Anwalt Kontakt auf. Der prüft kurz den Sachverhalt vom Standpunkt des Absicherers und gibt grünes Licht. Sollte also zu einem Zeitpunkt in der Zukunft Helma, der Insolvenzverwalter oder eine Nachfolgegesellschaft Ansprüche an den Bauherrn stellen aus der Kündigung des Vertrages heraus, werden wir uns damit auseinandersetzen und für möglichen Regress gerade stehen. Der Bauherr kann sich entspannt zurücklehnen. Besteht keine Bauherrenversicherung und die Kosten für die Familie stehen bereits Oberkante Unterlippe? Bitte auch dann ruhig uns ansprechen. Auch dafür werden wir eine Lösung finden. Versprochen. 3. Schritt: ein bei uns gelistetes Unternehmen führt die Arbeiten fort. Bislang sind Unternehmen, die direkt oder indirekt für Helma tätig waren oder völlig neu an Bord sind und sich bei uns listen lassen wollten, auch problemlos bei uns gelistet worden. Mit sehr großer Wahrscheinlichkeit kann also ein "Neuer", ein "Alter" oder ein "neuer Alter" für den Bauherrn tätig sein. Je nach wirtschaftlicher Situation des fortführenden Unternehmens werden wir um Unterstützung unserer inzwischen aufwendigen Arbeit werben. Nicht fordern. Werben. Helfen würden uns Unterlagen, Dokumente, Zeugen oder finanzielle Unterstützung. Wir sind für alles dankbar und schon lange über den Punkt hinaus, wo wir locker die Themen ohne Hilfe stemmen können. Der größte Teil der Anfragen in den diesen Tagen bezieht sich auf die eine Frage:
„Was passiert denn jetzt mit meinem halbfertigen Haus?“ Wir arbeiten mit Hochdruck an Vorschlägen, die bei der komplexen Gemengelage zumindest halbwegs verträglich für die Betroffenen sind. Für Holzhäuser jeglicher Couleur haben wir folgende pragmatische Lösung, ohne dass wir Rechtsberatung leisten wollen, können oder dürfen. Für Rechtsberatungen stellen wir gerne den Kontakt zu unseren Helma erfahrenen Anwälten her. Los geht’s: 1. Feststellen, welche Zahlungen an Helma geleistet wurden. 2. Entspricht der Bautenstand den gezahlten Beträgen? Ist der Bautenstand pari oder sogar weiter als bislang gezahlt? Dann ist alles im grünen Bereich. Hängt der Bautenstand hinter den bisher geleisteten Zahlungen zurück, könnte zumindest der Verdacht auf Betrug durch Helma Verantwortliche nahe liegen. Im Zweifel ruhig uns ansprechen, denn das kann im weiteren Verlauf ein interessantes Detail sein. 3. Feststellen, welche Zahlungen an Helma noch ausstehen. Das ist das vorläufige Budget. 4. Mit uns Kontakt aufnehmen, wenn die Punkte 1 bis 3 klar sind. Gemeinsam finden wir dann einen Weg, das Haus fertigzustellen. Ist das vorläufige Budget größer gleich den Kosten der Fertigstellung, dann ist alles im grünen Bereich. Sind die Kosten der Fertigstellung größer als das vorläufige Budget, dann muss je Einzelfall in Abhängigkeit der Differenz eine Lösung gefunden werden. Auch dafür stehen wir natürlich zur Verfügung. Hier kann das Detail des Bautenstands aus Punkt 2 interessant werden. 5. Mit einem im Baubereich erfahrenen Anwalt Helma mehrfach unter kurzer Fristsetzung in Verzug setzen. Schließlich fristlos kündigen. Aber Achtung! Nicht ohne erfahrenen Anwalt! Gerne helfen wir beim Finden eines solchen. Denn der wird auch unbedingt gebraucht, um ins Grundbuch zu kommen. 6. Wir halten Bauherren frei von möglichen Ansprüchen, die Helma versuchen sollte geltend zu machen aufgrund der fristlosen Kündigung. Wir sind keine Versicherung, aber aufgrund unseres intensiven Beschäftigens mit Helma stellen wir ein Unternehmen für die Freihaltung der Bauherren zur Verfügung. 7. Ihr Haus mit dem „Neuen“, der vielleicht ja auch der "Alte" sein kann, zu Ende bauen. Im Hinterkopf dabei die Frage der Gewährleistung behalten. Helma fällt für Gewährleistungen aus. Wenn der "Alte" nicht auch der "Neue" ist, kann es später zu Problemen im Mängelfall kommen, weil die beiden sich den schwarzen Peter gegenseitig zuschieben. Ist der "Alte" auch der "Neue", ist die Gewährleistung eindeutig geklärt. 8. Einziehen. Durchschnaufen. Im und mit dem neuen Haus glücklich werden! Auf Massivhäuser treffen die Punkte 1 bis 5 und 7 bis 8 genauso zu. Aber wir haben noch keine Lösung für den Punkt 6. Wir arbeiten daran und haben hoffentlich in wenigen Tagen auch dafür eine Lösung. Fazit: Mit einem blauen Auge davonkommen, zu Ende bauen und schließlich das neue Haus in Besitz nehmen. Viel später bei einem Glas geeigneten Getränks im Kreis der Lieben zurücklehnen ... gänzlich zur Ruhe kommen ... die Zeit bewusst entschleunigen, einen Moment die Erinnerungen fließen lassen, noch einmal dem Schrecken dieser Tage nachspüren, nachdenklich das Glas betrachtend mehr zu sich selbst sagen: "Weißt Du noch? Damals ... ". Vielleicht bleiben wir als IHG ja auch in guter Erinnerung ... Wir bemühen uns, so schnell wie möglich auf alle Anfragen und Informationen zu reagieren. Versprochen.
Spontane Reaktion bei uns nach Bekanntwerden des Insolvenzantrags für die Helma Eigenheimbau AG war die „jetzt erst recht“ Abwandlung eines dem französischen Schriftsteller Nicolas Chamfort, Zeitzeugen der französischen Revolution 1789, zugeschriebenen Zitats, das von Georg Büchner im Original in seinem „Hessischen Landboten“ 1834 als Forderung wieder aufgegriffen wurde. Bei uns heißt es eher wirtschaftlich als politisch:
„Friede den Geschädigten! Krieg den Verantwortlichen!“ Alle verunsicherten oder geschädigten Bauherren können sich gerne an uns wenden. Und übrigens, es gibt kein Auslieferungsabkommen Deutschland mit Japan. Aber Auslieferungen sind gängige Praxis. Und nach Bulgarien liefert Japan aus auf Basis eines Auslieferungsabkommens von 2013. Das war für heute vorgesehen als Veröffentlichung:
Wenn wir ein paar Tage hintereinander nichts veröffentlichen, dann heißt das nicht, dass wir untätig sind. Im Gegenteil! Die Recherchen werden allerdings ständig anspruchsvoller und brauchen einfach mehr Zeit. Und es gilt, eine stetig wachsende Menge an Informationen zu sichten und bei gegebenen Wahrheitsgehalten zu verarbeiten. Gut also, dass unser engagiertes Team proportional mitwächst. Zudem tauschen wir mit der Staatsanwaltschaft Informationen und es greift in einem ersten Fall das „Hinweisgeberschutzgesetz“. Wir haben vernommen, der Aufsichtsratsvorsitzende weilt im fernen Japan. Angeblich zu Urlaubszwecken. Und die Vorstandsvorsitzende sei abgetaucht. Nicht zu erreichen. Schmunzelnd wird bei uns gerätselt, ob man der IHG das Feld und damit die Siegerehrung überlassen wolle. Wir kennen natürlich die Meinung der geneigten Leserin, des geneigten Lesers nicht, aber davon ist bei Licht betrachtet eigentlich nicht auszugehen. Oder? Aber im Ernst, wir recherchieren intensiv bezüglich mehrerer Mit-Sich-Geschäfte des damaligen Geschäftsführers der Helma Ferienimmobilien GmbH und heutigen Aufsichtsratsvorsitzenden. Unter anderem auch in Bezug auf die damaligen Olpenitzer Flurstücke 440, 442 und 444. Heute ein Flurstück mit der Nummer 532. Vielen vermutlich besser bekannt als das Problem des „verschwundenen Fußwegs zum Strand“. Wir taten unsere Meinung dazu bereits kund. Unserer Einschätzung nach wird es uns durchaus gelingen, den Kaufvertrag über diese Flurstücke, in dem der Name Maerzke auf Käufer- und Verkäuferseite auftaucht, für unwirksam erklären zu lassen. Auch mit strafrechtlichen Folgen. Und was das für Konsequenzen nach sich zieht! Das alles nur wegen eines kleinen Stückes an Fußweg! Wieviel Wind uns aus den Segeln genommen würde, wäre der Fußweg oder seine sinnvolle Alternative über Nacht wieder da. Aber wir wollen hier niemanden intellektuell überfordern. Denn eine Lösung für diesen kleinen Fußweg wird es geben. So oder so. Aber alles bis hierher Geschriebene wurde soeben von der Realität überholt: https://www.wiwo.de/unternehmen/dienstleister/sanierungsvereinbarung-geplatzt-helma-eigenheimbau-ag-meldet-insolvenz-an/29688196.html Anmerkungen und Schreiben, deren Verfasser und Verfasserinnen offensichtlich im "Lager Helma" zuhause sind, zeigen, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Denn offensichtlich liegen die Nerven dort aufgrund unserer Tätigkeit inzwischen komplett blank! Und das zu Recht. Wie wäre es mit einem zielführenden Dialog mit uns statt lediglich die Angst vor den Konsequenzen der eigenen, von uns hinterfragten Tätigkeiten anonym abzureagieren?
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